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Neue ICNIRP-Richtlinien für EM-Strahlung

Neue ICNIRP-Richtlinien für EM-Strahlung

Neue ICNIRP-Richtlinien 2020 − Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) veröffentlichte am 11. März 2020 neue „Richtlinien zur Begrenzung der Exposition durch elektromagnetische Felder“ im US-amerikanischen Journal für Strahlengesundheit Health Physics. Somit ersetzt diese Publikation ab sofort die Hochfrequenz- (1998) und Niederfrequenzrichtlinien (2010) der ICNIRP. Wir betrachten in diesem Beitrag die neuen Richtlinien und klären die wichtigsten Fragen.

  • Welche Entwicklungen gaben den Anstoß zur Neuregelung?
  • Wer ist die ICNIRP?
  • Was beinhaltete der bisher geltende ICNIRP-Beschluss?
  • Welche Änderungen traf die ICNIRP 2020?
  • Wurden Anpassungen bezüglich der neuen 5G-Technologie getroffen?
  • Gibt es Kritik aus der Wissenschaft bezüglich der neuen Richtlinien?
  • Wie könnten sich die ICNIRP-Richtlinien auf Gesetze auswirken?

Neue ICNIRP-Richtlinien 2020 für elektromagnetische Strahlung

Welche Entwicklungen gaben den Anstoß zur Neuregelung?

Im Vorfeld der aktuellen ICNIRP-Publikation gab es zahlreiche Meldungen aus Wissenschaft und Forschung, die eine Anpassung der 22 Jahre alten Grenzwerte forderten. Dabei schätzte beispielsweise der Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheits- und Umweltrisiken der Europäischen Kommission (SCHER) in der Erklärung vom Dezember 2018 5G-Risiken als hoch ein. Daraus ergab sich folgendes Fazit: Es liegen nicht genug Fakten vor, um zweckmäßige Leitlinien für die neue Technologie zu entwickeln.

Im Februar 2020 veröffentlichte der EPRS (Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments) ein Briefing zu 5G-Gesundheitsrisiken. Jenes dient als Entscheidungsgrundlage für EU-Abgeordnete zur 5G-Einführung. Die Autoren wiesen unter anderem auf den 5G-Appell hin, der 2017 bei der Europäischen Union von Ärzten und Medizinwissenschaftlern eingereicht wurde. Demnach belegen zahlreiche wissenschaftliche Publikationen negative gesundheitliche Folgen elektromagnetischer Felder. Genannt wurden hierbei zum Beispiel ein erhöhtes Krebsrisiko, genetische Schäden sowie Lern-, Gedächtnis- und neurologische Störungen. 5G könnte sich in besonderem Maße gesundheitlich auswirken, da die Frequenz des dichten Antennennetzes und Milliarden gleichzeitiger Verbindungen zu einer anormalen Impulsstrahlung führe. Somit sind weitere Forschung notwendig, insbesondere Studien zur 5G-Dauereinwirkung.

Wer ist die ICNIRP?

Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ist ein seit 1992 in München als gemeinnützige Organisation mit wissenschaftlichem Auftrag eingetragener Verein. Er setzt sich zusammen aus 13 Mitgliedern verschiedener Länder und wissenschaftlicher Disziplinen. Weiterhin ist die ICNIRP Partner der Weltgesundheitsorganisation, als Nichtregierungsorganisation anerkannt und wird von der Europäischen Kommission konsultiert. Darüber hinaus sind Ziele der Organisation:

  • Mensch und Umwelt vor negativen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung schützen,
  • das Risiko zu bewerten und
  • Leitlinien dazu ausarbeiten.

Was beinhaltete der bisher geltende ICNIRP-Beschluss?

Die bisherigen Strahlenschutzgrenzwerte richten sich nach den 1998 von der ICNIRP publizierten „Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz)“. Sie sollen dem Schutz von Menschen dienen, die hochfrequenten elektromagnetischen Feldern im Bereich von 100 kHz bis 300 GHz ausgesetzt sind. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag über Strahlenschutzgrenzwerte.

Welche Änderungen traf die ICNIRP 2020?

Die ICNIRP bewertete Publikationen vorrangig bis 2018, vereinzelt auch bis 2019. Prof. Dr. Martin Röösli, Mitglied der ICNIRP, äußerte sich wie folgt zu den wichtigsten Änderungen: „Die Richtlinien sind grundsätzlich ähnlich wie 1998. Sie sind jedoch präziser hinsichtlich kurzer Expositionszeiten von weniger als sechs Minuten und hinsichtlich Expositionen kleinflächiger Körperregionen von wenigen Quadratzentimetern.“ Um die wissenschaftlichen Unsicherheiten zu berücksichtigen, beinhalten die vorgeschlagenen Grenzwerte Sicherheitsfaktoren. Diese Spezifizierungen für Anwendergruppen sollen im Hinblick auf die 5G-Einführung und Nutzung höherer Frequenzen (größer als 6 GHz) wichtig sein, um die Bevölkerung genügend zu schützen. „Eine weitere wichtige Neuerung ist auch, dass schwangere Frauen beruflich nicht höher exponiert sein dürfen als die Allgemeinbevölkerung, damit der Fötus geschützt ist“, so Röösli.

Wurden Anpassungen bezüglich der neuen 5G-Technologie getroffen?

Laut Eric van Rongen, ICNIRP-Vorsitzender, soll durch Einhalten der Richtlinien gewährleistet sein, dass auch 5G-Technologien keinen Schaden anrichten können. Vor allem in Bezug auf hohe Frequenzen (100 kHz bis 300 GHz), die für 5G relevant sind, seien die neuen Richtlinien genauer als die alten.

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Gibt es Kritik aus der Wissenschaft an den neuen Richtlinien?

Prof. Dr. Hans-Peter Hutter, stellvertretender Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und -medizin am Zentrum für Public Health der Medizinischen Universität Wien äußert sich wie folgt zu den neuen ICNIRP-Leitlinie: „Die Richtlinie berücksichtigt weiterhin nur jene Studien mit Effekten, die wissenschaftlich allgemein anerkannt sind. So finden zum Beispiel Mobilfunkstudien, bei denen Effekte beobachtet werden, die nichts mit der gut dokumentierten Wärmewirkung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu tun haben, keinen Eingang.“ Zudem betont Hutter, dass die Autoren die Einstufungen der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation) als „möglicherweise krebserregend“ ignorieren.

Wie könnten sich die neuen ICNIRP-Richtlinien auf Gesetze auswirken?

Frühere ICNIRP-Richtlinien wurden für nationale und internationale Gesetze relevant. Beispielsweise fand die Richtlinie für den Niederfrequenzbereich von 2010 Eingang in die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) aus 2013. Auch die Europäische Union hat die ICNIRP-Leitlinien zur Begrenzung der Exposition elektromagnetischer Felder (0 bis 300 GHz) in die Empfehlungen des Rates von 1999 übernommen. Somit ist zu vermuten, dass auch die neue ICNIRP-Richtlinie berücksichtigt werden wird.

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